Hier findet ihr den aktuellen Stand der Bauarbeiten zur Fernwärme in Rottau. Es stehen Ausweichparkplätze zur Verfügung. Evtl. entstehende Unanahmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen!
Hier findet ihr den aktuellen Stand der Bauarbeiten zur Fernwärme in Rottau. Es stehen Ausweichparkplätze zur Verfügung. Evtl. entstehende Unanahmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen!
Kurbeitrag
Der Markt Grassau ist ein staatlich anerkannter Luftkurort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag erheben.
Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.
Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen über den Vermieter erhoben. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
Wozu dient der Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag ist im Sinne des kommunalen Abgabengesetzes des Freistaats Bayern (KAG) eine wichtige Stütze für Kur- und Erholungsorte zur Aufrechterhaltung ihrer touristischen Infrastruktur und Basisleistungen, z.B.
Der Kurbeitrag beträgt in Grassau und Rottau:
1,00 € für Erwachsene pro Nacht
0,50 € für Kinder von 6 bis 17 Jahre
Kinder unter 6 Jahren, sowie Schwerbehinderte ab 80% mit Ausweis und eingetragene Begleitperson sind vom Kurbeitrag befreit.